Incentive Stock Optionen Permanenten Unterschied
Einführung Incentive Stock Options Einer der wichtigsten Vorteile, die viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern ist die Fähigkeit, Aktien mit einer Art von Steuervorteil oder integrierten Rabatt kaufen. Es gibt mehrere Arten von Aktienkaufplänen, die diese Merkmale enthalten, wie nichtqualifizierte Aktienoptionspläne. Diese Pläne werden in der Regel allen Mitarbeitern eines Unternehmens angeboten, von den Top-Führungskräften bis hin zum Depotpersonal. Allerdings gibt es eine andere Art von Aktienoption. Bekannt als Anreiz-Aktienoption. Die in der Regel nur den Mitarbeitern und dem Top-Management angeboten wird. Diese Optionen sind auch allgemein bekannt als gesetzliche oder qualifizierte Optionen, und sie können eine bevorzugte steuerliche Behandlung in vielen Fällen erhalten. Wesentliche Merkmale von ISOs Incentive-Aktienoptionen ähneln nichtstatutarischen Optionen in Form und Struktur. Plan-ISOs werden zu einem Anfangsdatum, dem sogenannten Zuschusstermin, ausgegeben, und dann übt der Mitarbeiter sein Recht aus, die Optionen am Ausübungstag zu kaufen. Sobald die Optionen ausgeübt werden, hat der Mitarbeiter die Freiheit, entweder die Aktie sofort zu verkaufen oder eine gewisse Zeit lang zu warten, bevor sie dies tut. Im Unterschied zu nicht gesetzlichen Optionen beträgt die Angebotsfrist für Anreizoptionen immer 10 Jahre, danach verfallen die Optionen. Vesting ISOs enthalten in der Regel einen Vesting-Zeitplan, der erfüllt sein muss, bevor der Mitarbeiter die Optionen ausüben kann. Die Standard-Drei-Jahres-Cliff Zeitplan wird in einigen Fällen verwendet, wo der Mitarbeiter in vollem Umfang in alle Optionen erteilt, um ihm oder ihr zu diesem Zeitpunkt. Andere Arbeitgeber nutzen die abgestufte Ausübungsfrist, die es den Mitarbeitern ermöglicht, in ein Fünftel der jährlich gewährten Optionen investiert zu werden, beginnend im zweiten Jahr aus Zuschüssen. Der Arbeitnehmer ist dann in vollem Umfang in alle Optionen im sechsten Jahr aus Zuschuss. Ausübungsmethode Incentive-Aktienoptionen ähneln auch nicht-gesetzlichen Optionen, da sie auf verschiedene Weise ausgeübt werden können. Der Arbeitnehmer kann bar bezahlen, um sie auszuüben, oder sie können in einer bargeldlosen Transaktion ausgeübt werden oder durch die Verwendung eines Aktien-Swap. Bargain Element ISOs können in der Regel zu einem Preis unter dem aktuellen Marktpreis ausgeübt werden und damit einen sofortigen Gewinn für den Mitarbeiter. Clawback-Bestimmungen Dies sind Bedingungen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, sich an die Optionen zu erinnern, zum Beispiel wenn der Mitarbeiter das Unternehmen aus einem anderen Grund als Tod, Invalidität oder Ruhestand verlässt oder wenn das Unternehmen selbst finanziell nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen mit den Optionen nachzukommen. Diskriminierung Während die meisten anderen Arten von Mitarbeiterbeteiligungsplänen allen Mitarbeitern eines Unternehmens angeboten werden, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, werden ISOs in der Regel nur Führungskräften und / oder Mitarbeitern eines Unternehmens angeboten. ISOs können mit nichtqualifizierten Rentenplänen, die typischerweise auch für diejenigen an der Spitze der Unternehmensstruktur gekennzeichnet sind, informell verglichen werden, im Gegensatz zu qualifizierten Plänen, die allen Mitarbeitern angeboten werden müssen. Besteuerung von ISOs ISOs sind berechtigt, eine günstigere steuerliche Behandlung zu erhalten als jede andere Art von Mitarbeiterbeteiligungsplan. Diese Behandlung ist, was diese Optionen abgesehen von den meisten anderen Formen der aktienbasierten Vergütung. Der Arbeitnehmer muss jedoch bestimmte Verpflichtungen erfüllen, um den Steuervorteil zu erhalten. Es gibt zwei Arten von Dispositionen für ISOs: Qualifying Disposition - Ein Verkauf von ISO-Aktien mindestens zwei Jahre nach dem Tag der Gewährung und ein Jahr nach der Ausübung der Optionen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Verkauf von Aktien auf diese Weise klassifiziert werden kann. Disqualifikation Disposition - Ein Verkauf von ISO-Aktien, die nicht den vorgeschriebenen Haltedauer Anforderungen entspricht. Ebenso wie bei nicht-gesetzlichen Optionen gibt es keine steuerlichen Konsequenzen bei der Gewährung oder Verpfändung. Die steuerlichen Regelungen für ihre Ausübung unterscheiden sich jedoch deutlich von den nicht gesetzlichen Optionen. Ein Arbeitnehmer, der eine nicht-gesetzliche Option ausübt, muss das Handelsteil der Transaktion als Erwerbseinkommen, das der Verrechnungssteuer unterliegt, melden. Die ISO-Inhaber melden bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuerberichterstattung jeglicher Art, bis die Aktie verkauft wird. Wenn der Aktienverkauf eine qualifizierte Transaktion ist. Dann wird der Mitarbeiter nur einen kurz - oder langfristigen Kapitalgewinn beim Verkauf melden. Wenn der Verkauf eine disqualifizierende Verfügung ist. Dann muss der Mitarbeiter jedes Schnäppchen-Element aus der Ausübung als verdientes Einkommen zu melden. Beispiel Steve erhält 1.000 nicht-gesetzliche Aktienoptionen und 2.000 Aktienoptionen aus seinem Unternehmen. Der Ausübungspreis für beide ist 25. Er übt alle Optionen beider Optionen ungefähr 13 Monate später aus, wenn die Aktie mit 40 a Aktie gehandelt wird und verkauft dann 1.000 Aktien von seinen Anreizwahlen sechs Monate danach für 45 a Aktie. Acht Monate später verkauft er den Rest der Aktie bei 55 Euro. Der erste Verkauf von Anreizaktien ist eine disqualifizierende Disposition, was bedeutet, dass Steve das Erwerbseinkommen von 15.000 (40 Aktienkurs - 25 Ausübungspreis 15 x 1.000 Aktien) als Ertrag verdienen muss. Er muss das gleiche mit dem Schnäppchen-Element aus seiner nicht-gesetzlichen Ausübung tun, so wird er über 30.000 zusätzliche W-2 Einkommen zu berichten im Jahr der Ausübung haben. Aber er wird für seine qualifizierte ISO-Veranlagung nur einen langfristigen Kapitalgewinn von 30.000 (55 Verkaufspreis - 25 Ausübungspreis x 1.000 Aktien) melden. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, eine Steuer von ISO-Übungen zu verweigern, so dass diejenigen, die eine disqualifizierende Verfügung zu machen beabsichtigen, sollten die Mittel für die Bezahlung der Bundes-, Landes-und lokalen Steuern beiseite legen. Sowie soziale Sicherheit. Medicare und FUTA. Reporting und AMT Obwohl qualifizierte ISO-Dispositionen als langfristige Kapitalgewinne auf der 1040 ausgewiesen werden können, ist das Schnäppchenelement bei Ausübung auch ein Präferenzposten für die Alternative Minimum Tax. Diese Steuer wird an Filmer, die große Mengen von bestimmten Arten von Einkommen, wie ISO-Schnäppchen-Elemente oder kommunalen Anleihe-Zinsen, und ist so konzipiert, um sicherzustellen, dass der Steuerpflichtige mindestens einen minimalen Betrag der Steuer auf das Einkommen, frei. Dies kann auf IRS Form 6251 berechnet werden. Aber Mitarbeiter, die eine große Anzahl von ISOs ausüben, sollten vorher einen Steuer - oder Finanzberater konsultieren, damit sie die steuerlichen Konsequenzen ihrer Transaktionen richtig vorhersehen können. Der Erlös aus dem Verkauf der ISO-Aktie ist auf dem IRS-Formular 3921 zu melden und anschließend in den Plan D zu überführen. Die Bottom Line Incentive Aktienoptionen können ein erhebliches Einkommen für ihre Inhaber, aber die Steuerregeln für ihre Ausübung und Verkauf kann sehr komplex sein in einigen Fällen. Dieser Artikel behandelt nur die Highlights, wie diese Optionen funktionieren und wie sie genutzt werden können. Weitere Informationen zu Anreizoptionen erhalten Sie bei Ihrem HR-Vertreter oder Finanzberater. Forschungstechnologie (ERES) ERES raquo Themen raquo Steuereffekt im Zusammenhang mit dem Aktienbasierten Vergütungsaufwand Diese Auszüge aus dem ERES 10-K werden am 2. März 2009 eingereicht Effekt im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte aus aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für diese Prämien erfasst werden, die in der Regel zu steuerlichen Abzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergütung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die Basiswerte werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006, 2007 und 2008 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160Mio., 0,4160Mio. Bzw. 0,6160Mio. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten Steuereffekt im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die in der Regel zu Steuerabzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergütung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die Basiswerte werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006, 2007 und 2008 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160Mio., 0,4160Mio. Bzw. 0,6160Mio. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten Steuereffekt im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die in der Regel zu Steuerabzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergütung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die Basiswerte werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006, 2007 und 2008 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160Mio., 0,4160Mio. Bzw. 0,6160Mio. Diese Auszüge aus dem ERES 10-K, eingereicht am 7. März 2008. Steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Aktienbasierten Vergütungsaufwendungen SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die normalerweise resultieren In Steuerabzüge nach dem geltenden Steuerrecht. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergütung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die Basiswerte werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung erfasste Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006 und im Geschäftsjahr 2007 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160 Mio. bzw. 0,8160 Mio. USD. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten Steuereffekt im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die in der Regel zu Steuerabzügen nach dem geltenden Steuerrecht führen. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend ergibt sich aus der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz, die zu einem latenten Steueranspruch und entsprechenden latenten Steueransprüchen in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergütung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die Basiswerte werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung erfasste Steuerertrag für die am 31. Dezember 2006 und im Geschäftsjahr 2007 endenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160 Mio. bzw. 0,8160 Mio. USD. Dieser Auszug aus dem ERES 10-K, eingereicht am 9. März 2007. Steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem auf Aktien basierenden Vergütungsaufwand SFAS160Nr.160123R sieht vor, dass Ertragsteuereffekte von aktienbasierten Vergütungen in den Jahresabschlüssen für die Prämien erfasst werden, die normalerweise resultieren In Steuerabzüge nach dem geltenden Steuerrecht. Nach dem gegenwärtigen U. S.160 föderalen Steuerrecht erhalten wir einen Ausgleichsabschlag in Bezug auf nicht qualifizierte Aktienoptionen nur, wenn diese Optionen ausgeübt werden. Dementsprechend wird bei der Bilanzierung von Ausgleichskosten für nicht qualifizierte Aktienoptionen eine abzugsfähige temporäre Differenz gebildet, die zu einem latenten Steueranspruch und einem entsprechenden latenten Steuerertrag in der Gewinn - und Verlustrechnung führt. Eine Steuervergütung für Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit Anreizoptionen (ISOs) wird nicht anerkannt, es sei denn, die Basiswerte werden disqualifiziert. Dementsprechend wird der Ausgleichsaufwand in Bezug auf ISOs als eine permanente Differenz für Einkommensteuerzwecke behandelt. Der in unserer Konzern-Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesene Steuerertrag im abgelaufenen Geschäftsjahr am 31. Dezember 2006 im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Vergütungsaufwand belief sich auf rund 0,5160Mio. Zum 31. Dezember 2006 waren 3 158 454 Optionen mit einem gewogenen durchschnittlichen Ausübungspreis von 7,19160 Aktien im Rahmen des Plans 1996 und des Planes 2003 und 4 170 641 Optionen für künftige Zuschüsse im Rahmen des Plans 2003 ausübbar.
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